RECHTSANWÄLTIN MARIA VEIGA
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
Geb. 1961 in Lissabon/Portugal
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main
1995 Zulassung als Rechtsanwältin
2001 Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 2006 Lehrbeauftragte für portugiesisches Recht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main
Landesvorsitzende der Deutsch-Portugiesischen Gesellschaft („DPG“) in Hessen
Andere Berufsqualifikationen
Allgemein ermächtigte Übersetzerin der portugiesischen Sprache für die Gerichte und Notare im Land Hessen
1981 Diplom als portugiesische Touristikfachfrau und staatlich geprüfte Reiseleiterin in Lissabon/Portugal
