Maria Veiga
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Weitere Schwerpunkte
Handels- und Gesellschaftsrecht
Internationales Privatrecht
Familien- und Erbrecht
Wildunger Str. 1a
D-60487 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0) 69 970 86 280
Fax +49 (0) 69 970 86 281
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www.veiga-law.com
RECHTSANWÄLTIN MARIA VEIGA
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
Geb. 1961 in Lissabon/Portugal
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main
1995 Zulassung als Rechtsanwältin
2001 Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 2006 Lehrbeauftragte für portugiesisches Recht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main
Landesvorsitzende der Deutsch-Portugiesischen Gesellschaft („DPG“) in Hessen
Allgemein ermächtigte Übersetzerin der portugiesischen Sprache für die Gerichte und Notare im Land Hessen
1981 Diplom als portugiesische Touristikfachfrau und staatlich geprüfte Reiseleiterin in Lissabon/Portugal
RECHTSGEBIETE
Das Arbeitsrecht bildet eine Kernkompetenz unserer Kanzlei und umfasst daher das gesamte Spektrum des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich des europäischen Arbeitsrechts. Wir verfügen daher über langjährige Erfahrung, sowohl in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung, als auch in der Gerichtspraxis bei allen Instanzen.
Internationale Handelsbeziehungen bedürfen eine solide rechtliche Beratung und eine dauerhafte, juristisch stets aktuelle Betreuung, um bei zunehmender Komplexität auf dem globalisierten Markt erfolgreich bestehen zu können. Eine weitere, zentrale Tätigkeit unserer Kanzlei liegt auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts im internationalen Kontext.
Diese Tätigkeit umfasst sämtliche, einzelne Fachgebiete unserer Kanzlei: bei einer Existenz- bzw. Firmengründung sind nicht nur das Arbeits-, das Handels- und das Gesellschaftsrecht gefragt, sondern der Standort des Markteintritts, diverse Behördenanforderungen sowie oft auch familien- und erbrechtliche Auswirkungen mit zu berücksichtigen.
Das Internationale Privatrecht (IPR) gehört bei einer international agierenden Kanzlei zum juristischen Grundgerüst: es ist die Ausgangsbasis zu Fragen internationaler Zuständigkeit und des auf den konkreten Fall anwendbaren, nationalen Rechts. Im Rahmen der europäischen Union ist das EU-Privatrecht von zentraler Bedeutung. Es besteht auch Erfahrung mit dem Europäischen Gerichtshof.
Bei Firmengründungen sowie bei der ständigen Beratung und Betreuung von Unternehmen gehören auch weitere, einzelne Fragen des Wirtschaftsrechts zur Tätigkeit unserer Kanzlei, wie u.a. einschlägige Fragen des Marken- und des Patentrechts sowie des Wettbewerbs, einschließlich des unlauteren Wettbewerbs.
Das Familien- und Erbrecht, insbesondere im internationalen deutsch- portugiesischen und deutsch-brasilianischen Kontext, gehören ebenso zu unserer langjährigen Tätigkeit, ob bei internationalen Eheverträgen, Ehescheidungen und Folgesachen oder bei der Gestaltung von Testamenten und der Durchführung von internationalen Erbauseinandersetzungen.
Immobilien im Ausland spielen ebenso eine wichtige Rolle in unserer Kanzleipraxis, unter anderem im Zuge von familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Sie verlangen Sachkompetenz auch auf dem Gebiet des jeweiligen ausländischen Immobilienrechts, einschließlich Grundbuchfragen und notariellen Besonderheiten.
Das Lebensmittelrecht ist innerhalb der EU durch Verordnungen und Richtlinien vielfach geregelt; Verordnungen sind zwar unmittelbar anwendbar, Richtlinien müssen noch in den einzelnen Mitgliedstaaten mittels nationaler Vorschriften umgesetzt werden. Brasilien, einer der größten Lebensmittelproduzenten und -exporteure weltweit, verfügt über eigene, umfangreiche Regelungen, auf allen staatlichen Ebenen (Bund-, Bundesstaaten, Kommunen).